Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Unterschieden werden bei der Prüfung ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel. Durch unsere ausgebildeten Mitarbeiter werden ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel gem den Vorgaben der DGUV Vorschrift geprüft.
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
• ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
• ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
• stationäre Anlagen,
• nicht stationäre Anlagen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für ein individuelles Angebot.