Für den Einbau der Rauchwarnmelder und dessen Rauchmelderwartung ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich. Er muss auch dafür Sorge tragen, das die Rauchmelderwartung überhaupt durchgeführt wird.
In einigen Bundesländern liegt auch die gesetzliche Wartungspflicht allein beim Haus- bzw. Wohnungseigentümer. In mehreren Bundesländern wird auch dem unmittelbaren Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt.
Die fachgerechte Wartung ist unerlässlich, um die einwandfreie Funktion des Rauchmelders zu gewährleisten.
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